← Zurück zur Übersicht

Anne Katrin Bohle soll Nachfolgerin von Gunther Adler werden

Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von Horst Seehofer (CSU) werden. Die 57-Jährige ist die erste Frau in Seehofers Staatssekretärsriege.

Jutta Ochs
15. März 2019
Die neue Staatssekretärin fürs Wohnen: Anne Katrin Bohle
Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Laut einer Pressemitteilung aus dem Ministerium Seehofers soll Bohle die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen übernehmen, die bisher von Gunther Adler betreut wurden. Adler wechselt, wie berichtet, als Geschäftsführer Personal zur neuen Autobahn GmbH des Bundes.

Horst Seehofer sagt: „Anne Katrin Bohle ist eine ausgewiesene Kennerin ihres Fachs. Ich bin überzeugt, dass wir mit ihr die vielfältigen Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgreich fortsetzen können. Gleichzeitig möchte ich Gunther Adler für seine hervorragenden Leistungen als Baustaatssekretär und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.“

Bohle ist derzeit in NRW für Stadtentwicklung zuständig

Bohle leitet derzeit die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zuständige Landesministerin ist Ina Scharrenbach (CDU). Das Bundeskabinett muss noch über die Personalie entscheiden.

Köpfe
Daniel Löhken verlässt Aufsichtsrat von Noratis

Der Bestandsentwickler Noratis besetzt den Vorsitz seines Aufsichtsrats um. Daniel Löhken gibt sein Amt ab.

Köpfe
Katharina Biermann steigt bei Celexis ein

Katharina Biermann verstärkt als Prokuristin die Eigentümervertretung des Immobiliendienstleisters Celexis. Zuvor war sie für CBRE tätig.

Köpfe
Sigrid Kozmiensky scheidet aus Vorstand der Bayern LB aus

Sigrid Kozmiensky legt ihr Mandat als Vorständin der Bayern LB nieder. Die Landesbank und sie beenden die Zusammenarbeit im gegenseitigen Einvernehmen.