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Untreue-Urteil gegen Jonas Köller ist rechtskräftig
06. September 2019
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat durch Beschluss vom 20. August die Revision, die der S&K-Gründer Jonas Köller gegen seine Verurteilung eingelegt hatte, verworfen. Ebenfalls verworfen wurde der Revisionsantrag eines weiteren im S&K-Prozess verurteilten ehemaligen leitenden Angestellten. Das Landgericht Frankfurt hatte im März 2017 die beiden S&K-Gründer u.a. wegen Untreue zu Freiheitsstrafen verurteilt. Da Köller gegen das Urteil Revision eingelegt hatte, war das Urteil gegen ihn bis vor kurzem nicht rechtskräftig.