Wenn der liebe Kollege am Schreibtisch gegenüber nervt
Durchschnittlich mehr als 1.800 Stunden verbringen Angestellte pro Jahr im Büro. Da kann es schon mal zu Konflikten um die Sitzordnung kommen. Bevor der Nachbarschaftsstreit eskaliert, sollten die Betroffenen das offene Gespräch suchen. Denn prinzipiell bestimmt der Arbeitgeber, wer mit wem Schreibtisch an Schreibtisch sitzt.
Nach rund einem halben Jahr im neuen Großraumbüro platzte Verena Schmidt (Name von der Redaktion geändert) der Kragen: Sie stürmte zu ihrem Bereichsleiter und schleuderte ihm ein entnervtes „Ich verklage euch!“ an den Kopf. Grund für den Gefühlsausbruch der Endfünfzigerin war ihre neue Sitzplatzsituation. Nach einem Umzug in ein neues Gebäude fand sich Schmidt im Großraumbüro wieder, obwohl die Anwältin bislang immer in einem Einzelbüro gesessen hatte. Konzentriertes Arbeiten an Anträgen war für sie kaum mehr möglich. Ihre Schreibtischnachbarin, mit Reiseplanung beschäftigt, telefonierte den ganzen Tag. Schmidt besorgte sich Ohrstöpsel. Sie selbst sprach fast nur noch im Flüsterton am Telefon. Öffnete jemand ein Fenster des Büros, schaltete sich automatisch die Heizung ab. Schmidt stellte einen Heizlüfter neben ihrem Schreibtisch auf, bevor sie endlich mit dem Bereichsleiter sprach. Der ließ sofort einige Besprechungsräume zu Zweierbüros umbauen – Schmidt saß fortan etwas geschützter.
„Das Zuweisen eines Arbeitsplatzes gehört zu den Weisungsbefugnissen des Arbeitgebers“, erklärt Heike Kroll, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Geschäftsführerin des Verbands Die Führungskräfte. Theoretisch ließen sich Angaben zu Größe, Art und Lage des Arbeitsplatzes im Arbeitsvertrag festhalten. Dann wäre das Weisungsrecht durch diese vertragliche Konkretisierung stark eingeschränkt. Doch weniger als 1% der Arbeitsverträge würden entsprechende Klauseln enthalten, sagt Kroll. Weist der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern neue Plätze zu, ist er dabei nicht völlig frei. „Der Arbeitgeber darf gleichwertige Umsetzungen vornehmen“, sagt Kroll, „also von einem Einzelbüro in ein anderes Einzelbüro.“ Bei der Versetzung von einem Einzelbüro in ein Großraumbüro sehe es hingegen schon anders aus. Hierfür müssten betriebsbedingte oder organisatorische Gründe vorliegen. Dazu zähle, dass der Vertrieb komplett in einem Großraumbüro zusammengefasst werden soll. Oder, dass der Nachfolger des Geschäftsführers übergangsweise ein Einzelbüro braucht, bis er das seines Vorgängers beziehen kann. Sind alle Büros besetzt, dann könne ein Mitarbeiter angewiesen werden, seines für den designierten Nachfolger zu räumen, sagt Kroll.
Unzulässig sind hingegen Mobbing und Willkür bei der Arbeitsplatzvergabe. Haben beispielsweise alle Abteilungsleiter eine Sekretärin und ein Einzelbüro, dann gehöre diese Ausstattung zum sogenannten „Umfeld der Position“, erläutert Anwältin Kroll. „Wird der Abteilungsleiter plötzlich vom Einzelbüro in ein Zweierbüro umgesetzt, ohne dass es einen nachvollziehbaren arbeitsorganisatorischen Grund dafür gibt, dann ist das nicht mehr durch das Weisungsrecht abgedeckt“, sagt sie.
Wie wichtig eine gute Büroatmosphäre ist, um Mitarbeiter im Unternehmen zu halten, zeigt auch eine Umfrage des Karriereportals Monster. 45% der Deutschen nennen eine gute Büroatmosphäre als attraktivsten Punkt für einen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Eine innovative Bürogestaltung hingegen ist der am wenigsten wichtige Anziehungsfaktor, um sich nach einer neuen Arbeitsstelle umzuschauen.
Welche Mitarbeiter in welcher Form zusammensitzen, ist im beruflichen Alltag vor allem durch die Aufgaben bestimmt. Einige Funktionen eignen sich allein aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nicht für ein Großraumbüro, wie z.B. die Personalabteilung. Bei DIC Asset hat eine Projektgruppe den Umzug in die neuen Büroräume im MainTor Primus ein Jahr lang vorbereitet. Das Unternehmen mit rund 130 Mitarbeitern setzt ganz auf Einzel-, Zweier- und Gruppenbüros mit bis zu vier Personen. Bei den Gruppenbüros stehen u.a. die Funktionen Abstimmung im Team, gute Koordination der Arbeiten und eine einfache Organisation der Vertretung im Vordergrund. „Welche Mitarbeiter zusammensitzen, haben die Vorgesetzten gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern festgelegt“, berichtet Birgit Rüdiger, Leiterin Human Resources. Damit sich die Mitarbeiter in dem neuen Gebäude sofort zurechtfanden und schnell heimisch fühlten, gab es für jeden eine Willkommensbroschüre zum ersten Arbeitstag. Dort fanden sich u.a. Informationen zum Standort mit seinen Angeboten, aber auch zum Umgang mit der neuen Telefonanlage.
Bei Drees & Sommer hingegen ist das Arbeitsplatzkonzept je nach Standort verschieden. Während in Frankfurt Einzelbüros vorherrschten, gebe es auch Gebäude ohne feste Arbeitsplätze – außer für die Assistentinnen. Denn die müssten zuverlässig gefunden werden, sagt Friederike Schammann-Vogel, Leiterin Human Resources bei Drees & Sommer. Bei Konflikten um die Arbeitsplatzsituation gehe es meist um die Art der zu verrichtenden Arbeiten. Dabei müsse beachtet werden, dass sich die Bedürfnisse nicht zu stark unterscheiden. Betroffene Mitarbeiter sollten einander Feedback geben, beispielsweise zur Lautstärke beim Telefonieren. Manchmal könnten vielleicht auch technische Lösungen Abhilfe schaffen. Bei Problemen sollten Mitarbeiter ihre Führungskraft ansprechen, der eine wichtige Rolle zukommt. Denn nicht selten könnten Konflikte eine Rolle spielen, die mit der Sitzplatzanordnung gar nichts zu tun haben, sagt Schammann-Vogel. Lasse sich im Gespräch keine Lösung finden, müssten Kollegen auseinandergesetzt werden.
Auch Anwältin Kroll empfiehlt, den Schreibtischnachbarn zuerst persönlich anzusprechen. Wenn das nicht fruchtet, dann sollte ein sachliches Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat geführt werden. Rauchende und trinkende Kollegen, unangenehme Gerüche, laute Privattelefonate oder gar Selbstgespräche zählen zu den zehn größten Sünden im Büro, wie eine Umfrage von Regus, dem Anbieter von Arbeitsplatzlösungen, zeigt. Um sich dagegen zu wehren, könnten Angestellte „über Bande spielen“, sagt Kroll. Denn der Arbeitgeber ist laut § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dazu verpflichtet, Arbeitsräume so bereitzustellen, dass der Angestellte „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet“. Bei Querelen mit dem Schreibtischnachbarn könnte der Mitarbeiter also behaupten, dass er sich psychisch beeinträchtigt fühlt. Wie auch Verena Schmidt reichen die wenigsten tatsächlich Klage ein. Meistens würden Probleme „auf dem kleinen Dienstweg“ geregelt, meint Kroll. „Ein kluger Arbeitgeber wird es sicherlich nicht auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen.“