← Zurück zur Übersicht

Tobias Scharf und Jan Isaakson folgen Marcus Lütgering zu Newmark

Nachdem Marcus Lütgering die Rolle des Deutschlandchefs beim Newmark übernommen hat, wechseln auch die beiden Cushman & Wakefield-Mitarbeiter Tobias Scharf und Jan Isaakson zu dem Maklerhaus. Ihr genauer Einstiegstermin steht noch nicht fest.

Janina Stadel
04. Dezember 2024

Tobias Scharf, bisheriger Leiter des Hamburger Vermietungsteams bei Cushman & Wakefield, wechselt zu Newmark. Das Maklerhaus mit amerikanischen Wurzeln will auf dem deutschen Markt Fuß fassen und hat dafür bereits Ende Oktober den ehemaligen JLL-Mitarbeiter Marcus Lütgering gewonnen. Er leitete bei JLL bis Ende 2022 das Münchner Büro und die deutschen Büroinvestitionen als Mitglied der EMEA-Geschäftsleitung und des Strategieausschusses und übernimmt bei Newmark die Rolle des Country Managers für Deutschland. Während seiner Zeit bei JLL arbeitete er bereits mit Scharf zusammen. Seinen Wechsel zu Newmark bestätigte Scharf im Gespräch mit der Immobilien Zeitung (IZ). Wann genau er dort seine Arbeit aufnimmt, ist noch unklar, da das Maklerhaus bisher noch kein Büro in Hamburg eröffnet hat. Mit Scharf zusammen sollen auch neun seiner Teammitglieder wechseln. Medienberichten zufolge steigt außerdem sein Münchener Kollege Jan Isaakson bei Newmark ein. Er leitet derzeit das Münchener Investmentteam von Cushman & Wakefield.

Köpfe
Uwe Reppegatherin Untersuchungshaft

Uwe Reppegather ist am Montag in Deutschland in Untersuchungshaft gekommen. Zuvor war er – nachdem er auf Ibiza kurzzeitig festgenommen und dann wieder auf freien Fuß gesetzt worden war – nach Deutschland zurückgekehrt.

Köpfe
Uwe Reppegather in Untersuchungshaft

Uwe Reppegather ist am Montag in Deutschland in Untersuchungshaft gekommen. Zuvor war er – nachdem er auf Ibiza kurzzeitig festgenommen und dann wieder auf freien Fuß gesetzt worden war – nach Deutschland zurückgekehrt.

Karriere
EU-Regelung macht Gehälter sichtbar

Lohnvergleich. Wenn in wenigen Wochen die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber die Durchschnittsgehälter ihrer Angestellten kennen. Denn schon in Unternehmen mit 100 Angestellten gibt es dann ein Auskunftsrecht, von dem nicht nur Angestellte, sondern auch Bewerber bei Gehaltsverhandlungen Gebrauch machen können.