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Stuttgart: Chef der Eventus wegen Betrugs verurteilt

Der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Eventus wurde vom Landgericht Stuttgart wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Bei der Urteilsbegründung kam auch der zuständige Prüfungsverband schlecht weg.

Dagmar Lange
15. März 2019
Quelle: Pixabay, Urheber: 3839153

Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer und Vorstandsvorsitzenden der Wohnungsbaugenossenschaft Eventus mit Sitz in Stuttgart wegen Betrugs in 25 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gleichzeitig sprach das Gericht 60 geschädigten Anlegern Forderungen gegen den Verurteilten zu. Dieser hatte von Anlegern fast zehn Mio. Euro eingesammelt, um damit angeblich Immobilien zu bauen, zu kaufen oder zu sanieren. In seiner Urteilsverkündung beschrieb der Vorsitzende Richter den Eventus-Chef als einen „Lügner und Täuscher“, der unter dem Mantel der Genossenschaft ein „Schneeballsystem“ betrieben habe. Das Ausmaß der gefälschten Unterlagen sei beispiellos. Das Geschäftsmodell der 2012 gegründeten Genossenschaft habe nie funktioniert, kein einziges Projekt sei erfolgreich durchgeführt worden. Zudem habe der Verurteilte Gelder für private Zwecke verwendet.

Prüfungsverband in Erklärungsnot

Das Gericht übte zudem Kritik am Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) als Prüfungsverband. Der Richter bezog sich auf ein vom Wirtschaftsministerium des Landes als Aufsichtsbehörde bestelltes Gutachten, das für den vbw „vernichtend“ ausgefallen sei. Der Prüfungsverband habe seine Pflichten verletzt. Das Wirtschaftsministerium will ein aufsichtsrechtliches Verfahren zur Prüfungstätigkeit des vbw bei der Eventus noch diesen April zum Abschluss bringen. Der vbw will sich derzeit nicht äußern.

Dubioses Geschäftsmodell

Die Wohnungsgenossenschaft Eventus nahm ausschließlich investierende Mitglieder auf und hatte laut früheren Angaben rund 450 Mitglieder aus ganz Deutschland, zumeist auf Sicherheit orientierte Kleinanleger. Auch das Landesgericht Stuttgart bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass durch das betrügerische Vorgehen finanzielle Härtefälle entstanden sind. Die Interessensgemeinschaft der Anleger hofft zur Durchsetzung von Ansprüchen auf die baldige Herausgabe des vom Wirtschaftsministeriums beauftragten Gutachtens.

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