Österreich liefert Benko nicht nach Italien aus
Der in Italien erlassene Haftbefehl gegen René Benko wird zumindest vorerst nicht vollstreckt. Österreich prüft, ob es wegen der von der Staatsanwaltschaft Trient erhobenen Vorwürfe selbst ein Ermittlungsverfahren einleitet. Die Vorwürfe drehen sich u.a. um Korruption im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
„Einen europäischen Haftbefehl vollstrecken würde bedeuten, Herrn Benko in Haft zu nehmen und ihn nach Italien zu übergeben“, sagte Hansjörg Mayr, Erster Staatsanwalt und Leiter der Medienstelle bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, der Immobilien Zeitung. Ein solcher Haftbefehl müsse aber nicht vollstreckt werden, wenn die Vorwürfe gegen einen Österreicher gerichtet seien, gegen den auch in Österreich ein entsprechendes Ermittlungsverfahren geführt werden könne. Österreich liefere den Signa-Gründer deshalb nicht ans Nachbarland aus. Den Haftbefehl ausgestellt hatte die Staatsanwaltschaft im italienischen Trient.
Die Staatsanwaltschaft in Innsbruck bestätigt damit, was Benkos Anwalt nach den ersten Medienberichten zu dem erlassenen Haftbefehl schon mitgeteilt hatte: „Es wird kein Europäischer Haftbefehl gegenüber Herrn Benko vollzogen.“ Benko werde weiterhin mit allen nationalen wie internationalen Behörden vollumfänglich kooperieren. Er sei zuversichtlich, „dass sich allfällige Vorwürfe ihm gegenüber als inhaltlich unrichtig aufklären lassen“.
Die italienische Nachrichtenagentur Ansa hatte heute morgen zuerst über den Haftbefehl gegen u.a. Benko, Hager und Santi berichtet. Der Nachrichtenagentur zufolge ist die Liste der Vorwürfe lang, u.a. sollen Amtsträger im Zusammenhang mit Immobilienprojekten bestochen worden sein bzw. sollen sich bestechen lassen haben. Insgesamt wird gegen 77 Personen ermittelt: gegen Manager und Unternehmer, aber auch gegen etliche Beamte. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.