Unterwegs mit Kreativität und Verhandlungsgeschick
Jürgen Dawo
Aufgewachsen in Esslingen, absolvierte Jürgen Dawo zunächst eine Ausbildung zum Steuerassistenten beim Finanzamt seiner Heimatstadt. Später sattelte er berufsbegleitend noch den Diplom-Betriebsökonom am SGMI -Management Institut St. Gallen drauf. Nachdem er ein Jahr bei einer gemeinnützigen Baugesellschaft in Plochingen gearbeitet hatte, machte er sich in Esslingen als Immobilienmakler selbstständig. Heute ist der 50-Jährige Geschäftsführer von Town & Country Franchise International. Der Franchisegeber verfügt national über 326 Partner und international über sechs Masterpartner. Dawo ist Mitglied im SV Town & Country Behringen-Sonneborn und im Strategie Forum e.V. In seiner Freizeit geht er gern Joggen, ist Nationalparkführer und fotografiert Tiere in Afrika. Für 2011 bereitet er schon seinen dritten Foto-Kalender vor. Dawo ist verheiratet und Vater von fünf Söhnen.
Coaching für den sicheren Auftritt auf der Expo Real
Wer die Expo Real bewusst für die Jobsuche nutzen will, sollte sich gezielt vorbereiten. Bei der Planung der Selbst-Präsentation kann ein Einzelcoaching helfen, um seine Zeit auf dem Jahrestreffen der Branche optimal nutzen zu können.
Der erste Jahrgang der Immokaufleute ist „auf dem Markt“
Seit 2006 wurde die Ausbildung zum/r Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft durch das neue Berufsbild Immobilienkaufmann/-frau ersetzt. Nachdem der erste Jahrgang „auf dem Markt“ ist, soll ein Blick auf die Veränderungen geworfen werden, die die Novelle hervorgebracht hat.
Der erste Jahrgang der Immokaufleute ist auf dem Markt
Erstmals Azubi-Tickets und wieder eine Jobbörse
Gefma-Förderpreise zum 14. Mal ausgelobt
Was auf der Expo Real nicht verraten werden darf
In Kürze kommt die Immobilienbranche wieder auf der Expo Real zusammen, um Projekte vorzustellen und Kontakte zu pflegen. Doch Vorsicht ist geboten: Auch in der Ausnahmesituation Messe, wo die Atmosphäre mitunter sehr locker und die Stimmung feuchtfröhlich sein kann, darf sich der Mitarbeiter nicht „verplappern“. Was unter das Betriebsgeheimnis fällt und welche Pflichten Arbeitgeber und -nehmer haben, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.