Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu – wie zu anderen Gesetzesinhalten – wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die „Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung“ zeigt, wohin die Reise gehen soll.
Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter
Morgen ist der 1. August 2018 – und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.
Neue Spielregeln für Makler und Verwalter
Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft – sowohl für Wohnimmobilienverwalter als auch für Immobilienmakler. Die Verbände wollen sich nicht auf diesen minimalen Anforderungen ausruhen.
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Hausverwalter, spute dich!
Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen.
Bohle folgt auf Adler
Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von Horst Seehofer (CSU) werden.
Weiterbildungspflicht mit Haken
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.
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