Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.
Andreas Besenböck spricht für den IVD
Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.
„Das ist Bullshit-Bingo“
Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter.
Bei WEG-Verwaltern folgt auf jedes zweite Angebot ein Auftrag
Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird derzeit in einer Umfrage erforscht.
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Makler und Verwalter müssen auf die Schulbank
Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich die Hürde Kabinett genommen. Wer den Sachkundenachweis wird führen müssen und wer nicht, steht noch nicht endgültig fest. Auch die Kriterien der Qualifikation müssen sich erst noch herauskristallisieren. Allzu hoch wird die neue Eintrittsbarriere wohl nicht werden.
Sachkundenachweis: Studierte Makler auf die Schulbank?
Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden. Doch Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge, mutmaßlich vor allem in den Reihen der Gewerbemakler vorfindlich, werden womöglich doch nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.