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„Das ist Bullshit-Bingo“

Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter.

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Bei WEG-Verwaltern folgt auf jedes zweite Angebot ein Auftrag

Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird derzeit in einer Umfrage erforscht.

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Blandfort in Generalversammlung von Cepi-CEI berufen

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Makler und Verwalter müssen auf die Schulbank

Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich die Hürde Kabinett genommen. Wer den Sachkundenachweis wird führen müssen und wer nicht, steht noch nicht endgültig fest. Auch die Kriterien der Qualifikation müssen sich erst noch herauskristallisieren. Allzu hoch wird die neue Eintrittsbarriere wohl nicht werden.

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Sachkundenachweis: Studierte Makler auf die Schulbank?

Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden. Doch Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge, mutmaßlich vor allem in den Reihen der Gewerbemakler vorfindlich, werden womöglich doch nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

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Ex-IVD-Vizepräsident Axel Kloth steigt bei McMakler ein

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Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu – wie zu anderen Gesetzesinhalten – wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die „Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung“ zeigt, wohin die Reise gehen soll.

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Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Morgen ist der 1. August 2018 – und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.

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Neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft – sowohl für Wohnimmobilienverwalter als auch für Immobilienmakler. Die Verbände wollen sich nicht auf diesen minimalen Anforderungen ausruhen.