Nächster Schuldspruch für René Benko
Signa-Gründer René Benko hat die nächste Haftstrafe kassiert – und erneut teilweise freigesprochen.
René Benko musste sich am Donnerstag zum zweiten Mal seit der Insolvenzwelle in der Signa-Gruppe vor Gericht verantworten. Es ging dabei aber wie im ersten Prozess nicht um die Großpleite, sondern um Benkos Insolvenz als Einzelunternehmer. Der Vorwurf erneut: Der Signa-Gründer soll seinen Gläubigern Vermögen entzogen haben, als sich der Zusammenbruch des von ihm geschaffenen Firmenreichs und seine persönliche Insolvenz abzeichneten.
Das Ergebnis: Benko wurde schuldig gesprochen, zwei teure Uhren und vier Paar Manschettenknöpfe im Wert von zusammen rund 100.000 Euro vor seinen Gläubigern in einem Tresor bei Verwandten seiner Frau versteckt zu haben. Die Uhren und die Knöpfe hatte Benko zwar zuvor offiziell seinen Kindern geschenkt, danach aber weiter selbst getragen. Die Richterin hielt die Schenkung darum nicht für glaubwürdig. Wie bei Prozess Nummer eins wurde Benko diesmal wieder teilweise freigesprochen.
Nicht belastbar war die Beweiskette nach Ansicht des Schöffengerichts nämlich bei weiteren Uhren und Uhrarmbändern sowie Bargeld in Höhe von 120.000 Euro: Da sah es das Gericht nicht als hinreichend erwiesen an, dass Benko sich betrügerischer Krida – Gläubigerschädigung durch das gezielte Vorenthalten von Vermögen – schuldig gemacht hatte.
Freispruch für Nathalie Benko
Komplett freigesprochen wurde Benkos Frau Nathalie, die wie ihr Mann bei der Verhandlung persönlich anwesend war, aber das Reden ihrem Anwalt Michael Hohenauer überließ. René Benko machte ebenfalls von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch. Ihr konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie an den Taten, für die ihr Mann schuldig gesprochen wurde, beteiligt war. Laut Anklage soll Nathalie Benko rund um die Insolvenz den Tresor besorgt und so zur Gläubigerschädigung beigetragen haben.
Ihr Mann wurde unterm Strich zu 15 Monaten auf Bewährung und einer „unbedingten“ Geldstrafe über 4.320 Euro verurteilt. Beim genannten Schaden von 100.000 Euro hätten es theoretisch auch fünf Jahre werden können. Beim von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgemachten Gesamtschaden von 370.000 Euro – alle Uhren, Knöpfe und Bargeld zusammengenommen – hätte das Strafmaß sogar bis zu zehn Jahren gereicht.
Das Schöffengericht wertete „die bisherige Unbescholtenheit als strafmildernd“. Die noch nicht rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten (ohne Bewährung) vom Oktober floss in diese Wertung nicht ein, weil Benkos Anwalt Norbert Wess wie auch die Staatsanwaltschaft gegen den Schuld- bzw. Freispruch aus dem ersten Prozess jeweils Einspruch eingelegt haben. Das aktuelle Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Benko befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft, in der er seit Januar sitzt.
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