Kanzlei Andersen ernennt Martin Fleckenstein zum Partner
Martin Fleckenstein verstärkt als Partner die Rechtsberatung Andersen im öffentlichen Bau- und Immobilienrecht.
Als Partner für öffentliches Bau- und Immobilienrecht steigt Dr. Martin Fleckenstein bei der Kanzlei Andersen am Standort Berlin ein. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht wechselt von Luther zu Andersen und bringt ein Team mit. Er berät Eigentümer, Investoren, Bauherren, Projektentwickler sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Verbände und die öffentliche Hand einschließlich deren Betriebe.
Fleckensteins Schwerpunkt umfasst das gesamte öffentliche Bau- und Immobilienrecht mit besonderem Fokus auf Bauplanung und Bauordnungsrecht sowie angrenzende Bereiche wie Denkmalrecht, Straßenrecht, Umweltrecht, besonderes Städtebaurecht und kommunales Wirtschaftsrecht. Er begleitet Planungs- und Genehmigungsprozesse, entwirft städtebauliche Verträge sowie Nachbarschaftsvereinbarungen und vertritt Mandanten gegenüber Behörden sowie vor Verwaltungsgerichten. Darüber hinaus ist er als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren tätig und berät zu rechtspolitischen Fragestellungen.
Fleckenstein studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Göttingen und Freiburg, promovierte 1991 in Freiburg, ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1996 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Zu seinen beruflichen Stationen zählen Hammonds (heute Squire Patton Boggs), Sammler Usinger sowie zuletzt Luther, wo er das öffentliche Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im öffentlichen Immobilien- und Baurecht verantwortete.
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