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Für wen gibt es Weihnachtsgeld?

Plätzchen, Lebkuchen und Adventskalender in den Einkaufsläden sind frühe Vorboten der Weihnachtszeit. Doch nicht jedem Arbeitnehmer werden die besinnlichen Tage durch eine Jahressonderzahlung, das so genannte Weihnachtsgeld, versüßt.

Sonja Smalian
25. November 2013
Bild: Jorma Bork/pixelio.de

Das zusätzliche „Zuckerl“ zum Jahresende erhalten 54% der Beschäftigten in Deutschland. Vier Faktoren erhöhen die Chancen auf eine Jahressonderzahlung deutlich: ein Tarifvertrag, eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, eine Anstellung in Westdeutschland und ein unbefristeter Arbeitsvertrag. So können sich 71% der Arbeitnehmer, die bei einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind, über Weihnachtsgeld freuen. Unter den Gewerkschaftsmitgliedern liegt der Anteil bei 64%, unter den in Westdeutschland Beschäftigten bei 58% und bei den Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis bei 56%. Das zeigt eine Umfrage auf dem Portal www.lohnspiegel.de des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Archivs der Hans-Böckler-Stiftung.

Auf eine mittlere Vergütungsgruppe bezogen, werden im Bauhauptgewerbe für Arbeiter in Westdeutschland 1.501 Euro gezahlt. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten als Jahressonderzahlung inklusive Urlaubsgeld im Westen 2.321 Euro und im Osten 1.741 Euro. Im Bankgewerbe werden bundesweit 2.887 Euro ausgeschüttet. Kein Weihnachtsgeld gibt es für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und bundesweit im Gebäudereinigerhandwerk.

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