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Ardi Goldman kann seine Haft nicht mehr verhindern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Frankfurter Immobilienentwicklers Ardi Goldman gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt vom 24. November 2015 als unbegründet verworfen. Damit kann Goldman die gegen ihn wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nicht mehr abwenden.

Lars Wiederhold
28. Februar 2018
Immobilienentwickler Ardi Goldman.
Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Lars Wiederhold

In der 2015 vor dem LG Frankfurt verhandelten Korruptionsaffäre ging es um Schmiergeldzahlungen, die in den Jahren 2006 bis 2013 bei Grundstücksgeschäften in der Cargo City Süd am Frankfurter Flughafen geflossen waren. Neben Goldman saßen die Projektentwickler Jürgen Harder und Kai B., der Makler Uwe S. und der 2015 verstorbene ehemalige Fraport-Mitarbeiter Volker A. auf der Anklagebank. Während die anderen Akteure Geständnisse ablegten, stritt Goldman alles vehement ab.

Eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten war der Staatsanwaltschaft Frankfurt für Goldman zunächst nicht genug. Sie hatte deshalb ebenfalls die Revision beantragt. Einige Monate später zog sie den Antrag wieder zurück, weil sie keine Aussicht auf Erfolg mehr sah.

Auch Jürgen Harder half die Revision nicht weiter

Wie Goldman scheiterte nun auch der zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilte Jürgen Harder im Revisionsverfahren. Er hatte versucht, mit Hilfe der Revision die Höhe seiner Zahlungsauflagen zu verringern.

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