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Neuer Richter für "Immofonds-Senat"
08. Juli 2010
Der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat einen neuen Richter bekommen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Landau/Pfalz, Manfred Born, gehört künftig dem Senat an, der vor allem über Fälle aus dem Bereich Gesellschaftsrecht entscheidet. Hierzu gehören insbesondere auch Sachverhalte rund um geschlossene Immobilienfonds. Streitigkeiten darüber, welche Forderungen nach einem Ausscheiden der Anleger aus dem Fonds noch bestehen oder welche Nachschussverpflichtungen die Anteilsinhaber treffen, liegen in der Verantwortung des zweiten BGH-Zivilsenats. Im Oktober 2009 etwa fällte er das Fonds-Urteil, das unter dem Motto „Sanieren oder Ausscheiden“ Aufmerksamkeit erregte (Az. II ZR 240/08).
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