← Zurück zur Übersicht

Bilfinger konfrontiert Ex-Bosse mit Schadenersatzansprüchen

Zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder von Bilfinger erhalten in nächster Zeit Schreiben, in denen der Mannheimer Industriedienstleister die von ihm ausgemachten Schadenersatzansprüche gegen die Ex-Manager beziffert.

Harald Thomeczek
08. Mai 2019
Roland Koch.
Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Frank Boxler

Der Bilfinger-Aufsichtsrat hat am gestrigen Dienstag beschlossen, Schreiben mit konkreten Forderungen an die einzelnen Vorstände, die zwischen 2006 und 2015 amtierten, aber vor 2015 in den Vorstand kamen, zu verschicken. Insgesamt will das Unternehmen einen „erstattungsfähigen Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags erlitten“ haben. Als Bilfinger im Frühjahr 2018 erklärte, die zwölf Ex-Vorstände wegen Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines korrekten Compliance-Management-Systems bzw. im Kontext eines M&A-Projektes zur Kasse bitten zu wollen, war im Umfeld des Unternehmens von um die 100 Mio. Euro die Rede.

Wie hoch die Summe mittlerweile auch genau sein mag: Sie verteilt sich auf die beiden Ex-Vorstandschefs Roland Koch (2011 bis 2014) und Herbert Bodner (1999 bis 2011 bzw. 2014/2015) sowie die früheren Vorstandsmitglieder Helmut Schetter, Jürgen M. Schneider, Joachim Ott, Kenneth Dickson Reid, Klaus Raps, Joachim Müller, Thomas Töpfer, Joachim Enenkel, Pieter Koolen und Jochen Keysberg. Keysberg führt heute den zwischenzeitlich von Bilfinger verkauften und umbenannten Immobiliendienstleister Apleona.

Köpfe
Uwe Reppegather in Untersuchungshaft

Uwe Reppegather ist am Montag in Deutschland in Untersuchungshaft gekommen. Zuvor war er – nachdem er auf Ibiza kurzzeitig festgenommen und dann wieder auf freien Fuß gesetzt worden war – nach Deutschland zurückgekehrt.

Karriere
EU-Regelung macht Gehälter sichtbar

Lohnvergleich. Wenn in wenigen Wochen die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber die Durchschnittsgehälter ihrer Angestellten kennen. Denn schon in Unternehmen mit 100 Angestellten gibt es dann ein Auskunftsrecht, von dem nicht nur Angestellte, sondern auch Bewerber bei Gehaltsverhandlungen Gebrauch machen können.

Köpfe
Uwe Reppegatherin Untersuchungshaft

Uwe Reppegather ist am Montag in Deutschland in Untersuchungshaft gekommen. Zuvor war er – nachdem er auf Ibiza kurzzeitig festgenommen und dann wieder auf freien Fuß gesetzt worden war – nach Deutschland zurückgekehrt.