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Baumindestlohn: Arbeitgeber stimmen Schlichterspruch zu

Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. „Buchstäblich in letzter Minute“ haben sie sich nun, wie die Gewerkschaft IG Bau formuliert, „noch richtig entschieden“, sprich: Die Arbeitgeber haben den Schlichterspruch angenommen. Damit liegt die unterste Lohngrenze nun bei 12,55 Euro.

Harald Thomeczek
17. Januar 2020
Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.
Quelle: imago images, Urheber: Jochen Tack

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf Weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 – die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau – und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin.

Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 tatsächlich eingehalten werden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist „buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden“, atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher „Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland“ könne, so das vergangene Woche gezeichnete Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, „die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern“.

Die Sozialpartner wollen jetzt umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Laut IG Bau sind das auf Arbeitnehmerseite mehr als 200.000 Bauarbeiter.

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