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WDGA: Florian Horbach darf für öffentliche Hand versteigern

Harald Thomeczek
26. September 2016
Bild: Westdeutsche Grundstücksauktionen

Florian Horbach, Vorstand von Westdeutsche Grundstücksauktionen (WDGA), darf die Bezeichnung „Von der IHK (Köln) öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer für Immobilien“ führen. Ein Auktionator kann auf Grundlage einer solchen Bestellung bzw. mit einem solchen IHK-Zertifikat, das er im Rahmen eines entsprechenden Lehrgangs erworben hat, auch für Treuhänder, die öffentliche Hand oder Insolvenzverwalter Immobilien – sprich: in Fällen, die einer besonderen Sachkunde bedürfen – versteigern. Die WDGA ist eine Tochter der börsennotierten Deutsche Grundstücksauktionen. Im Geschäftsjahr 2015 versteigerte der Firmenverbund insgesamt 2.043 Immobilien für rund 105 Mio. Euro. Die Verkaufsquote betrug 89%. Die WDGA wird im Jahr 2016 voraussichtlich mehr als 200 Grundstücke, Wohn- und Gewerbeobjekte sowie grundstücksgleiche Rechte versteigern.

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