Regensburger OB Wolbergs bleibt zunächst frei
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss zunächst nicht wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Wolbergs und drei Mitangeklagte, darunter ein Regensburger Immobilienunternehmer, verworfen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg.
Die Regensburger Richter hatten im März die Anklage gegen vier Beschuldigte im Regensburger Immobilien- und Bestechungsskandal zugelassen, gleichzeitig aber drei Haftbefehle aufgehoben. Die Beschuldigten, die zwischenzeitlich in Untersuchungshaft saßen, wurden daraufhin freigelassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Beschwerde eingelegt.
Trotz der Entscheidung sehen die OLG-Richter bei drei Angeklagten nach wie vor die konkrete Gefahr, dass diese Zeugen beeinflussen könnten. Bei einem der Angeklagten bestehe darüber hinaus weiterhin Fluchtgefahr. Da die Hauptverhandlung jedoch erst ab September oder Oktober dieses Jahres stattfinden wird, erscheint dem OLG eine so lange Haft nicht verhältnismäßig.