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Regensburger OB Wolbergs bleibt zunächst frei

Alexander Heintze
16. April 2018

Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss zunächst nicht wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Wolbergs und drei Mitangeklagte, darunter ein Regensburger Immobilienunternehmer, verworfen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

Die Regensburger Richter hatten im März die Anklage gegen vier Beschuldigte im Regensburger Immobilien- und Bestechungsskandal zugelassen, gleichzeitig aber drei Haftbefehle aufgehoben. Die Beschuldigten, die zwischenzeitlich in Untersuchungshaft saßen, wurden daraufhin freigelassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Beschwerde eingelegt.

Trotz der Entscheidung sehen die OLG-Richter bei drei Angeklagten nach wie vor die konkrete Gefahr, dass diese Zeugen beeinflussen könnten. Bei einem der Angeklagten bestehe darüber hinaus weiterhin Fluchtgefahr. Da die Hauptverhandlung jedoch erst ab September oder Oktober dieses Jahres stattfinden wird, erscheint dem OLG eine so lange Haft nicht verhältnismäßig.

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Die 55-jährige Cornelia Kind ist kaufmännische Geschäftsführerin bei der GKK Ingenieurgesellschaft für Hochbau. Die gelernte Bauzeichnerin übernahm die Position 2023, nachdem sie das Unternehmen schon als Bauleiterin und Mitglied der Geschäftsführung kennengelernt hatte. Sie lebt seit ihrer Kindheit in Berlin und absolvierte dort auch ihr Studium zur Diplom-Ingenieurin und Architektin an der Technischen Universität. Abseits des Berufs verbringt die Mutter einer erwachsenen Tochter die meiste Zeit mit Sport, etwa auf dem Rennrad, im Fitnessstudio, als Schwimmerin oder je nach Wetterlage auch als Windsurferin.

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