EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen Sommer erwartet. Die Chancen, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind, Bestand haben, werden in den Reihen der beiden Berufsgruppen auf fifty-fifty geschätzt – maximal.