Mehr Rechte für Geschäftsführer
Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.
AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.
EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen Sommer erwartet. Die Chancen, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind, Bestand haben, werden in den Reihen der beiden Berufsgruppen auf fifty-fifty geschätzt – maximal.
„Stechuhr-Urteil“ ist umstritten
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.
Flexible Arbeitszeiten steigern Effizienz und Arbeitgeberattraktivität
Hybride Arbeitszeitmodelle sind längst in der Branche angekommen. Bei JLL und Commerz Real dürfen sich Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten nahezu selbst aussuchen – allerdings in einem festgesteckten Rahmen. Die Unternehmen punkten damit als Arbeitgeber und können sogar bessere Leistungen von ihren Beschäftigten erwarten.