Mehr Rechte für Geschäftsführer
Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.
Variable Vergütung gibt Anreize für Fehlverhalten
Vergütung und Compliance sind zwei Aspekte, die Hand in Hand gehen sollten, zumindest bei Unternehmen, die ihre ethischen Richtlinien nicht nur für die Ablage formuliert haben. Doch selbst bei engagierten Unternehmen hebeln die mit der variablen Vergütung gesetzten Anreize oftmals jegliche Compliance-Bemühungen aus. Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke, appelliert in ihrem Gastbeitrag für eine zeitgemäße Gestaltung der variablen Vergütung, die konsequent auf die Unternehmensziele abgestimmt ist. Wenn Compliance-Verpflichtungen dazu zählen, müssen sie auch berücksichtigt werden, und zwar durch Boni oder Sanktionen.
Ist das noch erlaubt?
Das Handy stellt der Arbeitgeber, die geschäftlichen Kontakte sind oft im eigenen Xing-Profil gespeichert und zu manchen Geschäftspartnern werden fast freundschaftliche Verbindungen gepflegt. Arbeits- und Freizeit verschwimmen immer mehr, doch das Arbeitsrecht zieht klare Grenzen. Ab wann das Schreiben von privaten E-Mails am Arbeitsplatz den Personaler auf den Plan ruft und ob Abendveranstaltungen mit Canapées als Arbeitszeit gelten, erläutert Katrin Scheicht, Partnerin bei Norton Rose Fulbright.
Kein Urlaub für Kinderlose in den Ferien?
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit in Unternehmen die Telefone nicht stillstehen, können nicht alle gleichzeitig in der Sonne liegen. Doch müssen Singles ohne Kinder deswegen immer im November Urlaub nehmen, während Familien mit Kindern bevorrechtigt die Sommermonate zugestanden werden? Sonja Riedemann, Arbeitsrechtlerin bei Osborne Clarke, erklärt im Interview, was beim Urlaub rechtens ist.
Ständige Erreichbarkeit kann der Arbeitgeber nicht verlangen
Gute Erreichbarkeit – in der Immobilienbranche ist das einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren. Für Angestellte heißt das freilich nicht, dass sie an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden täglich verfügbar sein müssen, weder für den Chef noch für die Kunden. Christina Mitsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Thümmel Schütze & Partner, Berlin, erklärt, ob zum Beispiel abendliche Telefonate zur Arbeitszeit gehören.
Coronavirus im Büroalltag – was nun?
Das Thema Coronavirus bestimmt viele Gespräche in Büros, Kantine und Teeküche. Die Unsicherheit unter den Mitarbeitern ist groß. Gut, wenn der Chef weiß, was in welchem Fall zu tun ist. Zwei Arbeitsrechtlerinnen geben Tipps.