KVWL entlässt wegen drohender Verluste von Schuldscheinen Finanzvorstand
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat wegen befürchteter Verluste aus immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen das zuständige Vorstandsmitglied Thomas Müller von seinen Aufgaben entbunden. Müller hat die Körperschaft mit Wirkung zum 7. Februar verlassen. Laut Ärztenachrichtendienst droht ein Minus von bis zu 70 Mio. Euro.
„Einigen Kapitalanlagen im Immobiliensektor drohen angesichts der jüngsten Entwicklungen am Immobilienmarkt Verluste“, teilt die KVWL mit. Bezifferbar seien diese Verluste erst nach einer „sachverständigen Bewertung“. Um besagte Bewertung und „gegebenfalls Umstrukturierung der betroffenen Kapitalanlagen“ kümmert sich nun der Vorsitzende der Vertreterversammlung Ulrich Oeverhaus.
Eine Begründung für die Trennung von Finanzvorstand Müller liefert das Versorgungswerk nicht. In der Mitteilung wird vielmehr betont, die Diversifizierung der Kapitalanlagen in verschiedene Asset-Klassen sei „grundsätzlich üblich und zulässig“ und die negative Entwicklung der Anlagen zum Investitionszeitpunkt nicht vorhersehbar gewesen. Laut Informationen des Fachmagazins Ärztenachrichtendienst droht aus den Immobilienanlagen nun schlimmstenfalls ein Verlust in Höhe von 70 Mio. Euro.
Wie der Ärztenachrichendienst weiter berichtet, waren es grundpfandrechtlich besicherte Schuldscheindarlehen im Nominalwert von ca. 160 Mio. Euro, die die finanzielle Misere der KVWL auslösten. Sie wurden zur Finanzierung von Projektentwicklungen ausgegeben. Zur Aufklärung der Vorgänge hat die Vereinigung die Kanzlei Luther mandatiert. Offenbar spielte beim Abschluss der Verlust-Investments durch den Ex-Vorstand ein bestimmter Anlageberater eine Rolle, der auch Krankenkassen Produkte vermittelt habe, unter anderem der DAK Gesundheit.
Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe fordert derweil einen Untersuchungsausschuss, der die Verantwortung des Gesamtvorstandes und der verschiedenen Gremien beleuchten soll. Den Ärzten droht eine Erhöhung ihrer Verwaltungskostenumlage, sollte der Schaden aus den Immobilienengagements die Summe übersteigen, die von der Vermögensschaden-Haftpflicht gedeckt ist.