Hauptverhandlung im Strafprozess gegen René Benko am 22. September
Das Landgericht Innsbruck gibt bekannt, dass die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs betrügerischer Krida gegen Signa-Gründer René Benko am 22. September vor einem Schöffengericht stattfinden wird.
Von einer Schadenssumme von insgesamt 660.000 Euro entfallen 300.000 Euro auf eine Schenkung René Benkos an Angehörige. Für diese Summe gibt es bereits einen bestätigten Schuldspruch des obersten Gerichtshofs in Wien. Die restlichen 360.000 Euro sind Vorauszahlungen an Miet- und Betriebskosten – um diese soll es am 22. September gehen.
Die Zahlungen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll Benko für die Anmietung eines Hauses getätigt haben, um damit die Befriedigung von Gläubigerforderungen zu verhindern. Die Konkurseröffnung sei zu diesem Zeitpunkt schon absehbar gewesen.