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Haftbefehl gegen Lars Windhorst ist ausgesetzt

Ende Mai war vom Amtsgericht Hannover ein Haftbefehl gegen Investor Lars Windhorst erlassen worden, weil er nicht zu einer Anhörung im Rahmen eines Insolvenzverfahren der Gesellschaft Projekt Ihme-Zentrum Hannover erschienen war. Mit dem Gericht hat sich Windhorst auf einen Termin zur Einvernahme geeinigt. Der Haftbefehl wurde in dieser Woche ausgesetzt.

Friedhelm Feldhaus
07. Juni 2024

Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Hannover gegenüber der Deutschen Presseagentur mitteilte, sei der Haftbefehl gegen Lars Windhorst von Ende Mai als Motivation gedacht, sich mit dem Insolvenzgericht zusammenzusetzen und sich den Fragen zum Insolvenzverfahren zur Projekt Ihme-Zentrum Hannover (PIZ) zu stellen.

Windhorst hatte einen Anhörungstermin Ende April trotz Einladung nicht wahrgenommen und dies damit begründet, er sei nicht der Geschäftsführer der PIZ. Das Gericht formulierte, dass er als früherer Geschäftsführer durchaus eine Mitwirkungspflicht habe und zu Vorgängen Stellung nehmen könne, die hilfreich für das seit August 2023 laufenden Insolvenzverfahren seien. Eine Verhaftung sei nicht geplant gewesen, erklärte die Gerichtssprecherin. Nachdem sich Windhorsts Anwälte und das Gericht auf einen gemeinsamen Termin geeinigt hatten, wurde der Haftbefehl in dieser Woche ausgesetzt.

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