Nächste Nackenschläge für René Benko
Im Oktober 2025 wurde Signa-Gründer René Benko zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Prozess wurde neu aufgerollt, das Ergebnis: Benko wurde noch in einem weiteren Anklagepunkt schuldig gesprochen. In einem separaten Verfahren kassierte Benko laut einem Medienbericht den nächsten Nackenschlag.
Zur Erinnerung: Mit dem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 15. Oktober 2025 war Benko der sogenannten betrügerischen Krida schuldig gesprochen und zu besagter Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Die Begründung: Er habe im Vorgefühl seiner persönlichen Insolvenz als Einzelunternehmer und der Signa-Pleite durch eine Schenkung an seine Mutter Gläubigern Vermögen entzogen – nämlich die der Mutter geschenkten 300.000 Euro. Im zweiten Anklagepunkt, Benko habe sein Vermögen durch eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro zum Schein verringert und so ebenfalls die Befriedigung seiner Gläubiger geschmälert, wurde der Signa-Gründer damals freigesprochen.
Benkos Anwalt und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) gingen beide jeweils gegen dasjenige Teilurteil, das nicht in ihrem Sinne ausgefallen war, vor. So kam es, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) sich nochmal mit der Doppelsache befasste: Er bestätigte den Schuldspruch im Juli 2026, so dass dieser rechtskräftig wurde; er hob den Freispruch jedoch auf – und mit ihm das Strafmaß, das an der Höhe des den Gläubigern entzogenen Vermögens hing – und verwies das Verfahren unter Anordnung einer neuen Hauptverhandlung nach Innsbruck zurück.
Diese hat am 22. September stattgefunden. Das Ergebnis: „Hinsichtlich dieses neu zu verhandelnden Teils des Verfahrens wurde der Angeklagte von einem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt“, teilt das LG Innsbruck mit. Benko wurde jetzt nämlich zusätzlich in puncto Mietvorauszahlung der betrügerischen Krida schuldig gesprochen. Mit einer Ausahme: Im Unterpunkt Vorauszahlung von Betriebskosten – für dieselbe Immobilien, die Villa Hungerburg in Innsbruck – gab es für Benko einen Freispruch.
Benko sitzt seit dem 23. Januar 2025 – „08.27 Uhr“, wie das Gericht in der Mitteilung akribisch notiert – in U-Haft. Diese wird auf die nun verhängte Strafe angerechnet. Das Urteil bezüglich der Mietvorauszahlung und des Strafmaßes – für die Schenkung und die Mietvorauszahlung zusammen – ist allerdings nicht rechtskräftig: Weder die Verteidigung noch die Staatsanwälte von der WKSta verhielten sich bis dato zu dem aktualisierten Urteil. Sie haben dafür drei Tage Zeit.
Zweiter Schuldspruch laut Bericht rechtskräftig
Eine finale Entscheidung sickerte laut dem österreichischen Nachrichtenmagazin Profil während der Neuauflage der Verhandlung in Innsbruck bezüglich eines anderen Verfahrensstrangs durch. Auch dabei geht es um Gläubigerschädigung durch Entzug von verwertbarem Vermögen, diesmal teure Uhren und Manschettenknöpfe.
Angeklagt waren bei der Verhandlung im Dezember 2025 Benko und seine Ehefrau Nathalie Benko. Der Signa-Gründer wurde am Ende – nicht rechtskräftig – zu 15 Monaten auf Bewährung und einer „unbedingten“ Geldstrafe verurteilt, seine Frau freigesprochen. Benkos Verteidiger und die Staatsanwaltschaft legten auch hier aus unterschiedlichen Gründen Einspruch ein. Der OGH soll nun laut Profil.at final entschieden, beide Urteile bestätigt und alle weiteren Rechtsmittel verworfen haben. Schuld- und Freispruch seien damit beide rechtskräftig. Über die Strafhöhe müsse nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Benko hat sämtliche Vorwürfe in den verschiedenen Verfahrenssträngen zurückgewiesen.